Häufig gestellte Fragen

  • Unsere Einrichtung ist eine staatliche Schule – sie ist somit gebührenfrei.
  • Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Es sind in einem individuellen Stundenplan mindestens 20 Wochenstunden vorgesehen. Unterrichtsbeginn ist in der Regel um 17:00 Uhr und endet spätestens um 21:50 Uhr.
  • An gesetzlichen Feiertagen, sowie in der regulären Schulferienzeit findet am Abendgymnasium kein Unterricht statt.
  • Der schnellste Weg ist die Nutzung unseres Anmeldefornulars.
  • Alternativ  können Sie eine vollständig Anmeldung/Bewerbung per Email oder per Post schicken
  • Sie müssen mindestens 19 Jahre sein, sollten die Mittlere Reife und  in der Regel einen Berufsabschluss haben. Es gibt aber viele Sonderregelungen; diese  greifen auch bei Vorliegen der Berufsreife. Kontaktieren Sie uns. Wir beantworten alle Fragen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie einen Nachweis zur  Masernschutzimpfung vorlegen müssen.  Für wen gilt die Impfpflicht? Eltern müssen seit dem 1. März 2020 nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft oder immun sind, wenn sie sie in einer Kindertagesstätte, einer Schule oder einer Tagespflege anmelden. Auch das Personal in diesen Einrichtungen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften, Arztpraxen und Krankenhäusern müssen geimpft sein.

Folgende Fächer:

  • Deutsch (Pflichtfach)
  • Mathematik (Pflichtfach)
  • Englisch (Pflichtfach) als erste Fremdsprache
  • Geschichte und Politische Bildung (Pflichtfach)
  • eine Naturwissenschaft als Pflichtfach: Biologie und/oder Physik
  • Französisch (Wahlfach) als zweite Fremdsprache
  • Zusätzlich: Informatik (Wahlfach), Sozialkunde (Wahlfach), Philosphie (Wahlfach)
  • Die Abiturausbildung sieht vor, dass Sie zwei Fremdsprachen nachweisen müssen. Haben Sie eine zweite Fremdsprache von der 7. – 10. Klasse abgeschlossen, brauchen Sie nur noch Englisch weiter zu belegen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie eine zweite, spät beginnende Fremdsprache beginnen: hier bieten wir Französisch an. Kontaktieren Sie uns auch hier bei besonderen Umständen, es kann auch um Fragen der Anerkennung von anderen Sprachen gehen.
  • Natürlich. Sie erwerben die allgemeine Hochschulreife und können damit an jeder Universität und Hochschule Ihre gewünschte Richtung studieren, auch wenn Sie in einem Fach vielleicht kein Abiturstoff gehört bzw. eine Abiturprüfung abgelegt haben. In den meisten Fällen wird der Besuch des Abendgymnasiums als zweiter Bildungsweg besonders honoriert.
  • Der Besuch dauert in der Regel drei Jahre.
  • Der Bildungsgang schließt mit der zentralen Abiturprüfung ab und führt zur allgemeinen Hochschulreife.
  • Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann bereits nach zwei Jahren ohne Prüfung erworben werden.