- Es müssen folgende Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllt werden:
- 1. Mindestalter 19 Jahre
- 2. Schulabschluss Mittlere Reife oder eine gleichwertige Vorbildung (Aufnahme mit Berufsreife möglich)
- 3. entweder abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens eine zweijährige Tätigkeit (Arbeitslosigkeit, Zeiten des BFD, Wehr- oder Zivildienstes, Entwicklungsdienstes, FSJ, FÖJ, Führen Familienhaushalt werden anerkannt).
Bitte zögern Sie nicht bei Fragen oder Unsicherheiten der Anerkennung. Schicken Sie uns Ihren Lebenslauf zur Einschätzung.
Wichtig zu wissen: Bezugsberechtigte können Kindergeld beziehen und nach 1,5 Schuljahren elternunabhängiges Bafög (Alter wurde auf 40 Jahre angehoben!)
- Bitte beachten Sie, dass Sie einen Nachweis zur Masernschutzimpfung vorlegen müssen.
- Für wen gilt die Impfpflicht?
- Ab dem 01.08.2022 gilt gem. § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Nachweispflicht für einen ausreichenden Masernschutz.Alle Personen,
- die nach dem 31.12.1970 geboren sind,
- die in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nr. 1 bis 3 betreut werden oder tätig sind (Kitas, Horte, Tagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen)
müssen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern aufweisen. Dieser Impfschutz bzw. diese Immunität ist der Leitung der jeweiligen Einrichtung vorzulegen