
Aktuelle Regelungen für den Schulbetrieb Schuljahr 22/23
Regelungen für den Schulbetrieb
für das Schuljahr 2022/2023
Auch nach den Sommerferien bleibt es bei der Gliederung der Schul-Corona-Verordnung in Basismaßnahmen, „Hotspotregeln“ und sonstige Regelungen. Änderungen werden nur erfolgen, sofern diese aus epidemiologischen Gründen notwendig und aus infektionsrechtlichen Gründen möglich sind. Das Bildungsministerium hat sich nach eingehender Beratung mit dem Bildungsrat und der Expertengruppe Hort/KiTa/Schule dazu entschieden, nach den Sommerferien auf eine Schutzphase, wie sie aus dem vergangenen Jahr bekannt ist, zu verzichten.
In den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelten weiterhin die Hygieneregeln. Grundlage ist ein entsprechender Hygieneplan.
Basismaßnahmen und Hotspot-Regeln
Kein „Hotspot“
Sollten für eine Schule keine Hotspotregelungen greifen, bleibt alles wie gewohnt.
Das heißt:
- keine Maskenpflicht
- anlassbezogene Testpflicht
- keine definierten Gruppen
- keine Reiserückkehrerbescheinigung.
„Hotspot“
Sollte eine Schule Hotspot-Regeln unterfallen, werden die Schulen darüber gesondert informiert.
In diesem Fall gelten folgende Regelungen:
- Maskenpflicht in der Schule (nicht am Platz)
- 2-mal wöchentliche anlasslose Testung
- Schülerausweis und Schulfahrtticket als Testnachweis außerhalb der Schule
- keine definierten Gruppen
- keine Reiserückkehrerbescheinigung.
Regelung am Abendgymnasium Schwerin: der Unterricht wird organisiert nach den Vorgaben des Bildungsministeriums, der Landesregierung und der Stadt Schwerin.
Der Stundenplan weist die Unterrichtsstunden der E-Phase, der Q1-Phase und der Abschlussklasse aus. Anwesenheitsstunden sind zu erkennen an der Raumnummer; Distanzstunden weisen diese nicht auf.
Wir bitten weiterhin um Abwesenheitsmeldungen an den Tutor oder an den Fachlehrer, wenn Sie verhindert sind oder technische Probleme haben.