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Die nähere Ausgestaltung des Bildungsganges und die Prüfungsverfahren sind geregelt in der Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen der Abiturprüfung an Abendgymnasien vom 06. März 2006, veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Kultusministeriums Mecklenburg-Vorpommern Nr. 3/2006.
zur Verordnung |
Das Abendgymnasium vermittelt in einem Unterricht, der auf der Berufserfahrung der erwachsenen Studierenden aufbaut, eine vertiefte und erweiterte allgemeine Bildung. Der Besuch dauert in der Regel drei Jahre. Im Anschluss an eine Einführungsphase, die in der Regel ein Schuljahr dauert, werden die Studierenden in Hauptfächern (vierstündigen) und in Fächern (zweistündigen) unterichtet. Die Auswahl der Hauptfächer und Fächer ist in der Abendgymnasiumverordnung geregelt. Der Bildungsgang schließt mit der Abiturprüfung ab und führt zur allgemeinen Hochschulreife. In das Abendgymnasium können Bewerber aufgenommen werden, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen können; die Führung eines Familienhaushaltes, Wehr- oder Zivildienst sowie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr sind der Berufstätigkeit gleichgestellt, mindestens 19 Jahre alt sind und den Realschulabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen können. Bewerber, die den Realschulabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung nicht nachweisen können, werden aufgenommen, wenn sie eine Eignungsprüfung bestanden oder einen mindestens halbjährigen Vorkurs erfolgreich besucht haben. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Einführungsphase sowie des ersten Jahres des Kurssystems kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. |